Der Pfarrkirchenrat nimmt im Auftrag des Pfarrgemeinderates die Vermögensverwaltung der Pfarre wahr. Er ist dem Pfarrgemeinderat im Rahmen der Pfarrkirchenratsordnung verantwortlich und ihm auskunfts- und berichtspflichtig. Die Verwaltung der Finanzen hat im Dienst der Seelsorge zu erfolgen.